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   VG Frankfurt/Main, 06.01.2016 - 3 K 2556/14.F   

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VG Frankfurt/Main, 06.01.2016 - 3 K 2556/14.F (https://dejure.org/2016,2472)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 06.01.2016 - 3 K 2556/14.F (https://dejure.org/2016,2472)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 06. Januar 2016 - 3 K 2556/14.F (https://dejure.org/2016,2472)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 27 Abs 1 BAföG, § 29 Abs 3 BAföG, SGB XII § 90 Abs 2 Nr 8, § 2042 Abs 1 BGB
    Eine unbillige Härte i. S. d. § 29 Abs. 3 BAföG liegt dann vor, wenn die Vermögensverwertung zur Veräußerung oder Belastung eines nach § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII angemessenen Hausgrundstücks führt. Zur Bestimmung der angemessenen Größe eines Hausgrundstücks ist weiterhin auf ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 13.06.1991 - 5 C 33.87

    BAföG-Änderungsgesetz - Unbillige Härte - Verwertungszugriff - Belastung eines

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 06.01.2016 - 3 K 2556/14
    Damit ist die Verwertung der Miteigentumsanteile seitens der Klägerin unabhängig vom Willen der Miteigentümer grundsätzlich möglich (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.06.1991 - 5 C 33.87 - BVerwGE 88, 303 (305)).

    Nach dem von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hierzu bestimmten Rahmen (vgl. insbesondere Urteile vom 12.06.1986 - a. a. O., vom 13.06.1991 - a. a. O., vom 05.12.1991 - 5 C 20.88 - BVerwGE 89, 241; sowie die Beschlüsse vom 29.12.2003 - 5 B 99.03 - und vom 21.07.2006 - 5 B 102.05 - beide Juris) kann es sich vornehmlich als Härte erweisen, wenn die Verwertung selbstbewohnten Grundvermögens, zu der auch ein Miteigentumsanteil rechnen kann, in Rede steht, also der Verlust der eigenen Wohnstadt zu besorgen ist.

    Dies alles lässt hier nicht die Annahme einer ein wirtschaftliches Verwertungshindernis begründenden Fallgestaltung zu, wonach sich eine Verwertung als ein mehr oder weniger schwerwiegender Verstoß gegen die Regeln der wirtschaftlichen Vernunft darstellen würde (BVerwG, Urteil vom 13.06.1991 - a. a. O.; Hess VGH, a. a. O.).

  • BVerwG, 12.06.1986 - 5 C 65.84

    Unbillige Härte - Verwertung von Grundstückseigentum - Wohnungseigentum -

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 06.01.2016 - 3 K 2556/14
    Maßgebend für die Entscheidung, ob der Einsatz des Vermögens zur Bedarfsdeckung für den Auszubildenden eine unbillige Härte bedeuten würde, sind die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der Antragstellung (BVerwG, Urteil vom 12.06.1986 - 5 C 65.84 - BVerwGE 74, 267 (271)).

    Nach dem von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hierzu bestimmten Rahmen (vgl. insbesondere Urteile vom 12.06.1986 - a. a. O., vom 13.06.1991 - a. a. O., vom 05.12.1991 - 5 C 20.88 - BVerwGE 89, 241; sowie die Beschlüsse vom 29.12.2003 - 5 B 99.03 - und vom 21.07.2006 - 5 B 102.05 - beide Juris) kann es sich vornehmlich als Härte erweisen, wenn die Verwertung selbstbewohnten Grundvermögens, zu der auch ein Miteigentumsanteil rechnen kann, in Rede steht, also der Verlust der eigenen Wohnstadt zu besorgen ist.

  • BVerwG, 29.12.2003 - 5 B 99.03

    Moralisches Verwertungshindernis nach § 29 Abs. 3

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 06.01.2016 - 3 K 2556/14
    Nach dem von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hierzu bestimmten Rahmen (vgl. insbesondere Urteile vom 12.06.1986 - a. a. O., vom 13.06.1991 - a. a. O., vom 05.12.1991 - 5 C 20.88 - BVerwGE 89, 241; sowie die Beschlüsse vom 29.12.2003 - 5 B 99.03 - und vom 21.07.2006 - 5 B 102.05 - beide Juris) kann es sich vornehmlich als Härte erweisen, wenn die Verwertung selbstbewohnten Grundvermögens, zu der auch ein Miteigentumsanteil rechnen kann, in Rede steht, also der Verlust der eigenen Wohnstadt zu besorgen ist.
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 2/05 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 06.01.2016 - 3 K 2556/14
    In einer Entscheidung des BSG (Urteil vom 07.11.2006 - B 7 b AS 2/05 R - Juris) wird für den damaligen Zeitpunkt dargelegt, dass in Bayern die angemessene Wohnfläche für einen Zwei-Personen-Haushalt auf höchstens 70 m 2 festgesetzt wurde, für jede weitere Person im Haushalt konnte die Wohnfläche bis zu 15 m 2 mehr betragen; in Niedersachsen lag der Grenzwert hingegen bei 90 m 2 ; in Baden-Württemberg wurde eine Wohnfläche von 130 m 2 als angemessen erachtet, ohne dass nach der Personenzahl unterschieden wurde (a. a. O. - Rd. Nr. 20).
  • OLG Koblenz, 06.09.2013 - 13 WF 745/13

    Verfahrenskostenhilfe: Grenzwert für ein als Schonvermögen zu belassendes

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 06.01.2016 - 3 K 2556/14
    Deshalb orientiert sich die Rechtsprechung insgesamt (BSG a. a. O.; OLG Koblenz, Beschluss vom 06.09.2013 - 13 WF 745/13 - Juris; LAG Rheinland-Pfalz, 2011 - 11 Ta 169/11 - Juris) einschließlich des erkennenden Gerichts weiterhin an den Wohnflächengrenzen des 2. WoBauG unter Berücksichtigung der Zahl der Bewohner.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.09.2011 - 11 Ta 169/11

    Prozesskostenhilfe - einzusetzendes Vermögen - Wohnhaus

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 06.01.2016 - 3 K 2556/14
    Deshalb orientiert sich die Rechtsprechung insgesamt (BSG a. a. O.; OLG Koblenz, Beschluss vom 06.09.2013 - 13 WF 745/13 - Juris; LAG Rheinland-Pfalz, 2011 - 11 Ta 169/11 - Juris) einschließlich des erkennenden Gerichts weiterhin an den Wohnflächengrenzen des 2. WoBauG unter Berücksichtigung der Zahl der Bewohner.
  • BVerwG, 05.12.1991 - 5 C 20.88

    Sozialhilfe - Hausgrundstück

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 06.01.2016 - 3 K 2556/14
    Nach dem von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hierzu bestimmten Rahmen (vgl. insbesondere Urteile vom 12.06.1986 - a. a. O., vom 13.06.1991 - a. a. O., vom 05.12.1991 - 5 C 20.88 - BVerwGE 89, 241; sowie die Beschlüsse vom 29.12.2003 - 5 B 99.03 - und vom 21.07.2006 - 5 B 102.05 - beide Juris) kann es sich vornehmlich als Härte erweisen, wenn die Verwertung selbstbewohnten Grundvermögens, zu der auch ein Miteigentumsanteil rechnen kann, in Rede steht, also der Verlust der eigenen Wohnstadt zu besorgen ist.
  • VGH Bayern, 11.07.2018 - 12 ZB 17.1509

    Vermögensanrechnung eines geerbten Hausgrundstückanteils im

    Denn es fehlt in diesem Zusammenhang an der Darlegung, welche weiteren Kriterien - beispielsweise Lage der Immobilie, besondere Wohnraumerfordernisse aufgrund Erkrankung oder Behinderung eines Familienmitglieds (vgl. zur Anwendung der sog. "Kombinationstheorie" OVG Schleswig, U.v. 27.10.2011 - 2 LB 13/11 - BeckRS 2011, 56392 Rn. 50 ff.) - im vorliegenden Fall heranzuziehen wären, um die Größe der Wohnfläche als Entscheidungskriterium (vgl. hierzu ausführlich VG Frankfurt, U.v. 6.1.2016 - 3 K 2556/14.F - BeckRS 2016, 43070) im Rahmen einer Gesamtbetrachtung zu modifizieren.
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